Kinderrechte

Alle Menschen haben Rechte und Pflichten. Je nach Alter und Entwicklungsstand unterschiedliche.

Vor über 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die Rechte von Kindern weltweit in den Blick genommen. Denn Kinder brauchen unsere besondere Fürsorge, Förderung und Forderung, damit sie sich zu gesunden, starken Persönlichkeiten entwickeln können.
So entstand die Kinderrechtskonvention, die 1989 von den Vereinten Nationen mit Vertragsstaaten auf der ganzen Welt verabschiedet wurde.
Sie enthält ca. 40 Grundrechte die für Kinder auf der ganzen Welt gelten.
Kinder dürfen zum Beispiel nicht geschlagen oder eingesperrt werden, sie haben das Recht darauf, sich über geeignete Medien zu informieren und sich in ihrer Freizeit zu erholen. Sie dürfen erst ab einem gewissen Alter arbeiten und haben das Recht auf medizinische Behandlung. Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich, diese Rechte umzusetzen.

Auch Deutschland hat die Kinderrechtskonvention unterschrieben und steht noch vor großen Herausforderungen, tatsächlich alle Rechte umzusetzen. Kinderarmut, gestresste und überforderte Kinder oder auch das Thema gewaltfreie Erziehung stellen uns vor Aufgaben, die es noch zu lösen gilt.

Kinderrechte sind eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe – packen wir sie gemeinsam an!

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